Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mietbedingungen für die Anmietung des Ferienhauses Wiemershörn

Mieter im Sinne dieser Mietbedingungen ist diejenige Person, der/die die Buchung über das jeweilige Buchungsportal vornimmt. Zur vereinfachten Lesbarkeit wird nachfolgend lediglich der männliche Terminus Mieter verwendet.

Vermieter: Michael Wiemer
Bettinastraße 68
63067 Offenbach am Main

Der Mieter akzeptiert mit der Buchung die nachfolgenden Bedingungen inklusive der anhängenden Hausordnung für die Nutzung des Ferienhauses:

§ 1 Mietgegenstand und Schlüssel

(1) Der Vermieter vermietet an den Mieter das Ferienhaus Wiemershörn (Mietobjekt) für insgesamt maximal sechs Personen inkl. Kinder. Haustiere sind nicht gestattet. Es gilt die in der Anlage beigefügte Hausordnung.

(2) Das Mietobjekt ist ein Nichtraucherobjekt. Parties/Feiern sind nicht gestattet.

(3) Das Mietobjekt ist vollständig neuwertig eingerichtet und möbliert und wird mit folgender Ausstattung vermietet:

Obergeschoss:

  • Drei Schlafzimmer:
    • 1 x Doppelbett 1,40 x 2,00m
    • 1 x Doppelbett 1,60 x 2,00m
    • 1 x Doppelbett 1,80 x 2,00m

Bettdecken + -bezüge und Handtücher sind für die jeweilige Nutzungsdauer im Preis enthalten.

  • Badezimmer mit großer Badewanne sowie separater großer Regendusche, Waschtisch, Toilette, Haarfön
  • Balkon
  • Arbeitszimmer/sonstiges Zimmer mit Schreibtisch

Untergeschoss:

  • Diele (ca 17 qm)
  • Gäste-WC
  • Wohnzimmer
    • mit Terrasse mit offenem Wohn- / Ess-/ Kochbereich (ca 50 qm)
    • Sechs Sitzgelegenheiten Esstisch und Wohnbereich (Sofa) sowie Kinderstuhl
    • Fernseher (Satellitenschüssel) mit BluRay-Player
    • Diverse Bücher zum Lesen
  • Vollständig ausgestattete Küche u.a. mit
    • Spülmaschine
    • Waschmaschine
    • Toaster
    • Wasserkocher
    • Kaffeemaschine
    • Induktionskochfeld
    • Kühlschrank + kleines Gefrierfach
    • Wäscheständer, Bügeleisen mit Bügelbrett
    • Kochtöpfe, Pfannen, Mixer, Pürierstab, Backformen, Auflaufformen, Reiben, uvm
  • Terrasse:
    • Zwei Gartenliegen (inkl. Polster)
    • Gartenmöbel für sechs Personen (inkl. Polster)
    • Sonnenschirm
  • Garten (ca. 2.000 qm, davon ca. 800qm Rasen, 250qm Bauerngarten)
    • Zwei Gartenbänke
    • Hängematte
  • WLAN (LTE-WLAN Router Netz Telekom; Internetgeschwindigkeit netzabhängig)

(4) Der Mieter erhält während der Mietzeit Zugang zum Mietobjekt (entweder durch persönliche Schlüsselübergabe, Schlüsseltresor oder Zahlencode).

(5) Nach Ende der Mietzeit hat der Mieter das Mietobjekt geräumt und besenrein in einem ordnungsgemäßen Zustand an den Vermieter zu übergeben und den/die Schlüssel an den Vermieter auszuhändigen (bzw. ggf. wieder im Schlüsseltresor zu hinterlegen).

(6) Das Mietobjekt kann am Anreisetag ab 15 Uhr genutzt werden.

(7) Am Abreisetag ist das Mietobjekt bis spätestens 11 Uhr zu verlassen.

§ 3 Mietpreis und Zahlungsweise

(1) Der Mietpreis entspricht dem Preis, dem der Mieter bei der Buchung über das jeweilige Buchungsportal zugestimmt hat. Die Kosten für Strom, Wasser, Internet und Heizung sind inkludiert.

(2) Der Mietpreis ist per Überweisung ohne Abzug zu richten an:
Michael Wiemer
IBAN: DE39 5007 0024 0908 8303 00

(3) Der Mietpreis ist bis spätestens 10 Tage nach der Buchung, jedoch in jedem Fall vor der Anreise, vollständig zu entrichten. Erfolgt die Anreise ohne vollständige Entrichtung des Mietpreises, erfolgt kein Zugang zum Mietobjekt.

§ 4 Stornierung und Aufenthaltsabbruch

(1) Storniert (kündigt) der Mieter den Vertrag vor dem Mietbeginn, sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folgenden anteiligen Mietzinsen (ausschließlich der Endreinigung) zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist:

  • bis 49 Tage vor Mietbeginn: 10 % des Mietpreises
  • bis 35 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises
  • bis 21 Tage vor Mietbeginn: 60 % des Mietpreises
  • bis 14 Tage vor Mietbeginn oder Nichtanreise: 90 % des Mietpreises

Der Vermieter ist bemüht, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten, sofern der Aufenthalt storniert wurde, indem er es erneut auf den zuvor befindlichen Portalen zur Vermietung einstellt.

(2) Der Mieter hat die Möglichkeit, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

(3) Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet; eine Erstattung findet nicht statt.

(4) Eine Stornierung bzw. Kündigung kann nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Erklärung bei dem Vermieter.

§ 5 Haftung und Pflichten des Mieters

(1) Das Mietobjekt einschließlich der Möbel und der sonstigen in ihm befindlichen Gegenstände sind schonend zu behandeln. Der Mieter hat die ihn begleitenden und/oder besuchenden Personen zur Sorgsamkeit anzuhalten. Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigungen des Mietobjekts, des Mobiliars oder sonstiger Gegenstände im Mietobjekt durch ihn oder ihn begleitende Personen.

(2) Mängel, die bei Übernahme des Mietobjekts und/oder während der Mietzeit entstehen, sind dem Vermieter unverzüglich in geeigneter Form zu melden.

(3) Die Haltung von Tieren in dem Mietobjekt ist nicht gestattet.

(4) Hausordnung: Der Mieter verpflichtet sich, sich an die Hausordnung zu halten. Diese befindet sich im Anhang.

§ 6 Pflichten des Vermieters, Haftungsausschluss

Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter die Mietsache zur alleinigen Nutzung mit der o.g. Ausstattung in ordnungsgemäßem Zustand zur Verfügung zu stellen.

Das Ferienhaus liegt mitten zwischen Wiesen auf dem Land. Angrenzend können Tiere weiden sowie Weidezäune stromführend sein, sowie saisonal durch die landwirtschaftliche Nutzung akustische oder olfaktorische Immissionen auftreten.

Am Grundstücksrand im Bauerngarten, ca. 40 Metern von der Terrasse entfernt (und von der Terrasse und den Rasenflächen durch das Haus weitläufig abgegrenzt) haben sich Bienen wild angesiedelt. Annährung auf eigene Gefahr. Auf die Bienen weist ein Schild hin.

§ 7 Geltendes Recht, Gerichtsstand

Der zwischen dem Vermieter und dem Mieter zustande kommende Mietvertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtstand ist Frankfurt am Main. Jede Partei kann jedoch auch an ihrem Wohnort verklagt werden.

§ 8 Schriftform, Unterzeichnung, Salvatorische Klausel

(1) Änderungen und Ergänzungen dieser Mietbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mietbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Mietvertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, deren Wirkungen der angestrebten Zielsetzung am Nächsten kommt und welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

(3) Diese Mietbedingungen inklusive der Hausordnung werden mit der Buchung vom Mieter explizit akzeptiert, einer Unterschrift bedürfen diese Bedingungen für Ihre Wirksamkeit nicht.

Anlage:

  • Hausordnung

Hausordnung

Das Ferienhaus Wiemershörn ist liebevoll über mehrere Jahre vom Vermieter in Eigenarbeit selbst kernsaniert und 2020 fertig gestellt worden. Das Haus befindet sich seit dem Bau im Jahre 1966 in Familienbesitz.

Der Vermieter bittet daher darum, das Haus so zu behandeln, als wären Sie selbst der Eigentümer und achtsam, verantwortungs- und respektvoll damit umzugehen. Es handelt sich nicht um eine Standardimmobilie, Haus und Grundstück sind mit viel Liebe zum Detail instandgesetzt worden.

Damit sich nach Ihnen noch andere Mieter über das Ferienhaus freuen können (und wie leider die Erfahrung zeigt, muss es mitunter wohl explizit gesagt werden), sind einige Regeln zu beachten:

1. Feuer und Rauchen

Das Haus verfügt über ein Reetdach, das bei dem kleinsten Funken Feuer fangen und innerhalb von Minuten vollständig niederbrennen kann.

Daher gilt: Das Ferienhaus ist ein Nichtraucherhaus. Im Haus und auf der Terrasse ist Rauchen nicht gestattet. Zigarettenkippen dürfen nicht in den Garten geworfen werden.

Jegliche Art von Feuer, inklusive das Betreiben eines Grills, sind auf dem gesamten Gelände und im Haus strikt verboten.

Der noch sichtbare Kamin im Haus ist nicht nutzbar und darf nicht befeuert werden.

2. Arbeitsflächen

Die Arbeitsflächen in der Küche sind nicht als direkte Schneidefläche zu nutzen, Bretter zum Schneiden (zB von Zutaten beim Kochen) sind in den jeweiligen Schubladen.

3. Fenster und Türen

Fenster und Türen sind bei Abwesenheit stets geschlossen zu halten (Ausnahme: Kippstellung der Fenster im Obergeschoss zB bei Ausflügen).

4. Abfall

Für den Hausmüll stehen vier Mülltonnen bereit. Sie befinden sich auf der Rückseite der Garage:

  • Grüne Tonne: Biotonne
  • Gelbe Tonne: Plastik bzw. Wiederverwertung
  • Schwarze Tonne: Restmüll
  • Blaue Tonne: Papier

Bitte achten Sie auf eine entsprechende Mülltrennung.

Im Haus stehen drei Abfalleimer in der Küche zur Verfügung, zwei davon unter der Spüle. Müllbeutel liegen bereit. Ebenso befindet sich in der Küche eine große Metalltonne für Plastikmüll, gelbe Müllsäcke liegen über dem Kühlschrank im Fach bereit. Bitte dafür sorgen, dass die Abfalleimer immer einen Müllbeutel enthalten.

Im Bad bzw Toilette befinden sich ebenfalls Müllbeutel für Hygieneabfall.

Wir bitten um Ihre Mithilfe: Damit die Mülltonnen geleert werden können, möchten wir Sie bitten, diese am Vorabend der Abfuhr an die Straße zu stellen (mit der Öffnung der Klappe zur Straße). Die Abfuhrzeiten teilen wir Ihnen gern vorher mit, sollte diese in den Zeitraum Ihres Aufenthalts fallen.

5. Rasenflächen

Auf dem Grundstück fährt ein Mähroboter zu den folgenden Zeiten: Freitag, Samstag, Montag und Mittwoch über das Grundstück von ca 6.30 bis 11 Uhr.

Je nach Belegung kann es erforderlich sein, dass der Gärtner kommt – das würden wir individuell vorab abstimmen.

6. Abreise

Vor der Abreise sind bitte

  • die Mülleimer im Haus zu entleeren und in die entsprechenden Mülltonnen an der Garage zu entsorgen
  • die Betten abzuziehen und Handtücher und Bettwäsche vor der Waschmaschine ablegen
  • das Geschirr abzuwaschen und die Spülmaschine ausgeräumt zu hinterlassen
  • der Kühlschrank und Schränke von Lebensmitteln zu leeren

Der Haustürschlüssel ist entweder persönlich abzugeben oder in der dafür vorgesehenen Schlüsselbox wieder zu hinterlegen.